Steuererklärung machen lassen in Recklinghausen

Steuererklärung machen lassen in Recklinghausen – Der Lohnsteuerhilfeverein Recklinghausen bringt erhebliche Vorteile. Schluss mit stundenlangem Ausgaben-Belege zusammensuchen. Belasten Sie sich nicht mit der bangen Frage: „Habe ich auch wirklich alle steuerlich relevanten Aspekte bedacht?“ Vertrauen Sie Ihre Einkommensteuererklärung einem Lohnsteuerhilfeverein an. So sparen Sie Zeit, Nerven und Steuergeld. Ein Beratungsgespräch mit unserem Steuerexperten dauert üblicherweise nur einen Moment. Im Zweifel, wenn Sie gar keine Zeit haben, geht das auch telefonisch oder per E-Mail. Entspannen Sie sich. Die ganze Arbeit erledigt Ihr Beratungsstellenleiter.

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Steuererklärung machen lassen in Recklinghausen

Warum sollte ich meine Steuererklärung machen lassen?

Ja, es gibt Steuersoftware. Doch bei allem Respekt: Eine Software kann beim besten Willen kein individuelles Beratungsgespräch bei unserem Lohnsteuerhilfeverein Recklinghausen ersetzen. Woher soll die Software zum Beispiel wissen, dass Sie mit Ihrem Partner Familienpläne schmieden? Dass Ihr Chef plant, Ihnen ein E-Bike als Dienstrad zur Verfügung zu stellen? Wie sich die Fahrtkosten zur Arbeit am besten geltend machen lassen? Ob sich die doppelte Haushaltsführung für Sie lohnen würde? Welche Steuerklasse für Sie und Ihren Partner die günstigste ist? Und, und, und.

Diese Aspekte sind jedoch steuerlich relevant. Sie falsch, unvollständig oder gar nicht zu bearbeiten kann unter Umständen dazu führen, dass Sie viel Geld verschenken. Womöglich verlieren Sie auch Ansprüche auf Fördergelder. Denn so unromantisch das klingt: Über die Familienplanung zum Beispiel sollte man stets auch mit einem Steuerexperten sprechen.

Es ist also eine gute Idee, wenn Sie beim Lohnsteuerhilfeverein Recklinghausen die Steuererklärung machen lassen.

Steuererklärung machen lassen in Recklinghausen – Wie geht das und was kostet das?

Ab 35 Euro können Sie bei der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V. Ihre Steuererklärung machen lassen.
Die Höhe des Mitgliedsbeitrags bemisst sich nach der Höhe der gesamten Jahreseinnahmen des Mitglieds im Vorjahr. Wir haben die Mitgliedsbeiträge nach sozialen Gesichtspunkten in 15 Klassen gestaffelt. Die Beitragsordnung können Sie hier einsehen. Neuen Mitgliedern berechnen wir noch eine Aufnahmegebühr von 15 Euro. Weitere Kosten entstehen nicht.

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Warum muss man Mitglied werden? Der Gesetzgeber will das so. Beratung in allen Steuerfragen erhalten Sie beim Lohnsteuerhilfeverein Recklinghausen ausschließlich im Rahmen einer Jahresmitgliedschaft.

Was bekommt man dafür? Selbstverständlich eine intensive, persönliche, vertrauliche Beratung. Wir fertigen für Sie dann die Einkommensteuererklärung an. Außerdem erhalten Sie diese Leistungen:

  • Lohnsteuerermäßigung: Auf Wunsch und nach Verfügbarkeit erstellen wir für Sie den Antrag auf Lohnsteuerermäßigung. Hierdurch erhalten Sie jeden Monat mehr Netto vom Brutto;
  • Einspruch beim Finanzamt: Bei unzutreffenden Steuerfestsetzungen werden wir für Sie tätig;
  • Steuerliche Unterstützung bei: Einkünften aus Kapitalvermögen, bei Vermietung und Verpachtung sowie bei sonstigen Einkünften *).
  • Ehepartner: Alle Leistungen erhält auch Ihr Ehepartner bei bestehender Mitgliedschaft
  • Ansprechbarkeit: Für Sie als Mitglied sind wir das ganze Jahr über in steuerlichen Fragen ansprechbar.

Wer kann Mitglied im Lohnsteuerhilfeverein Recklinghausen werden? Jeder, der Einkünfte aus nicht-selbständiger Tätigkeit erzielt. Also Arbeitnehmer, Beamte, Angestellte, Rentner, Auszubildende oder Studenten. Wenn Sie Einkünfte aus gewerblicher oder selbständiger Tätigkeit erzielen, dürfen wir Sie nicht beraten, so schreibt es das Steuerberatungsgesetz (StBerG) vor.*)

 

Die aktuelle Beitragsordnung des Lohnsteuerhilfevereins → finden Sie hier.

Steuererklärung machen lassen in Recklinghausen – Wann muss ich eigentlich eine Steuererklärung abgeben?

Beim Thema Steuererklärung machen lassen stellt sich die Frage: Was ist eigentlich die Einkommensteuer bzw. Lohnsteuer? Dazu schreibt das Bundesfinanzministerium:

“Die Einkommensteuer wird zum Beispiel auf Einkünfte aus selbständiger Arbeit, Kapitalvermögen oder Renten erhoben. Lohnsteuer zahlen Arbeitnehmer auf ihren Arbeitslohn. Sie ist keine eigenständige Steuer, sondern eine Form der Einkommensteuer. (…) Grundsätzlich sind alle, die in Deutschland Geld verdienen, einkommensteuerpflichtig.”

Doch nicht jeder, der Geld verdient, muss Steuern zahlen und nicht jeder muss eine Steuererklärung abgeben. Wer muss aber in jedem Fall eine Einkommensteuererklärung bei seinem Finanzamt einreichen? Hier die wichtigsten Beispiele für eine Pflichtveranlagung:

  • Ehe- bzw. Lebenspartner: Wenn beide berufstätig sind und zwar dann, wenn einem der beiden Partner der Steuerklasse V oder VI zugewiesen wurde;
  • Rentner: Wenn die Einkünfte durch die Rente über den Grundfreibetrag hinausgehen. Der Grundfreibetrag lag 2016 bei 8.652 €; 2017: 8.820 €; 2018: 9.000 €. Verheiratete verdoppeln den Betrag;
  • Empfänger von Lohnersatzleistungen: Wer z. B. Erziehungs-, Arbeitslosen-, Kurzarbeiter- oder Krankengeld erhalten hat und zwar mehr als 410 Euro;
  • Aufforderung vom Finanzamt: Wenn Sie eine Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung von Ihrem Finanzamt erhalten haben, dann sind Sie in jedem Fall verpflichtet, eine Steuererklärung einzureichen. Achtung: Frist beachten.

Dies sind nur einige Beispiele. Doch lassen Sie sich nicht von der „Pflichtveranlagung“ allein leiten. Für die allermeisten Steuerzahler lohnt es sich, eine Steuererklärung machen zu lassen. Das gilt auch für Studenten und Schüler, die einen Ferienjob haben und von deren Lohn Steuern abgeführt wurden. Hat der Arbeitgeber von Ihrem Lohn Steuern an das Finanzamt abgeführt, dann erhalten Sie diese in aller Regel zurück. Aber auch nur dann, wenn Sie eine Steuererklärung abgeben.

Meine Steuererklärung machen lassen – wann lohnt sich das?

Meine Steuererklärung machen lassen – wann lohnt sich das

Das lohnt sich in der Mehrheit der Fälle. Laut dem Statistischen Bundesamt (Destatis) haben von 23,7 Millionen Steuerpflichtigen 13,2 Millionen eine Steuererklärung eingereicht. Der weitaus überwiegende Teil, 11,5 Millionen erhielt eine Steuererstattung. Im Schnitt bekamen diese Steuerzahler 935 Euro vom Finanzamt zurück (Destatis vom 07.07.2017 – Quelle: https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/ImFokus/OeffentlicheFinanzenSteuern/SteuererklaerungErstattung.html ).

Und warum sollte ich vom Lohnsteuerhilfeverein Recklinghausen meine Steuererklärung machen lassen?

Weil Software eben noch nicht “intelligent” ist. Auch Cloudlösungen können allenfalls Standards anbieten. Und der Selbstversuch ist meist fehlerbehaftet. All diese Einschränkungen können Steuergeld kosten. Mitunter geht es auch um erhebliche Beträge.

Ein Beispiel: Unser Beratungsstellenleiter wird sie, mit allem gebührlichen Respekt natürlich, nach Ihren Lebensplänen fragen. Für junge Leute, die heiraten und eine Familie gründen wollen, ist dies deshalb so wichtig, weil Familienplanung auch steuerliche Umstände berücksichtigen sollte. Nach der Heirat bestimmt die richtige Wahl der Steuerklasse nicht nur darüber, wieviel Nettolohn Sie monatlich erhalten, sondern sie ist auch ausschlaggebend für die Höhe des Elterngeldes. In diesem Zusammenhang sind auch Fristen zu beachten. Eltern, die hier Fehler machen, verschenken nicht nur Steuer- sondern auch Elterngeld. Übrigens können Sie Fehler an dieser Stelle nachträglich nicht mehr korrigieren.

Mehr Beispiele, warum es sich lohnt, wenn Sie von einem Lohnsteuerhilfeverein die Steuererklärung machen lassen

Ein weiteres Beispiel, warum man beim Lohnsteuerhilfeverein Recklinghausen die Steuerklärung machen lassen sollte: Das Steuerrecht ist nicht in Stein gemeißelt, im Gegenteil. Die Finanzgerichte, der Bundesfinanzhof aber auch der Gesetzgeber sorgen ständig für Veränderungen. Diese im Blick zu behalten, ist schon für Steuerexperten eine Herausforderung.

  • Wissen Sie, wann eine erste Tätigkeitsstätte vorliegt und wann nicht? Das ist für Millionen Arbeitnehmer entscheidend, für Leiharbeitnehmer, aber auch zum Beispiel für Bahnpersonal oder Flugbegleiter.
  • Wussten Sie, dass man die Kosten für die Hundebetreuung unter bestimmten Voraussetzungen absetzen kann? Hintergrund ist der andauernde rechtliche Streit darum, wie haushaltsnah sogenannte “haushaltsnahe Dienstleistungen” und “haushaltsnahe Handwerkerleistungen” sein müssen? Endet der Begriff “haushaltsnah” an der Wohnungstüre, am Gartenzaun oder an der Grundstücksgrenze? Wer sich hier auf dem Stand ist, kann erheblich Steuern sparen.
  • Sind Sie sicher, dass Sie Ihr “Home Office” nicht doch als häusliches Arbeitszimmer geltend machen können? Eine interessante Entscheidung gab es hier zum Beispiel für Partner, die das Arbeitszimmer gemeinsam nutzen.
  • Wir warten immer noch auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Thema: Kann man eine erste Ausbildung bzw. ein erstes Studium genauso absetzen wie eine Zweitausbildung? Und was sollte man tun, bis das Verfassungsgericht entschieden hat?

Es gibt viele gute Gründe dafür, dass Sie die Steuererklärung machen lassen

Die Liste der aktuellen Entwicklungen im Steuerrecht kann man beliebig fortführen. Das heißt dann auch: Sie sind auf der sicheren Seite, wenn Sie von unseren Lohnsteuerhilfeverein Recklinghausen Ihre Steuererklärung machen lassen. Denn oft entscheiden die Finanzgerichte durchaus für die Steuerzahler. Auch der Gesetzgeber ist aktiv und bringt immer wieder neue Förderprogramme auf den Weg. Darauf können Sie sich verlassen: Ich Beratungsstellenleiter hat den Überblick, weiß was wo in der Einkommensteuererklärung anzusetzen ist und wann der Einspruch gegen einen Steuerbescheid sinnvoll und erfolgversprechend ist.

*) Wir betreuen Menschen, die Einkünfte aus nicht-selbständiger Tätigkeit erzielen im Rahmen einer Mitgliedschaft. Ausgeschlossen ist unsere Hilfeleistung für umsatzsteuerbelastete Einkünfte und Einkünfte aus selbständiger oder gewerblicher Tätigkeit sowie für den Fall, dass die jährlichen Überschusseinnahmen aus Kapitalvermögen, Vermietung/Verpachtung und Einnahmen aus anderen Einkunftsarten insgesamt bei Ledigen 18.000,00 € und bei Verheirateten 36.000,00 € übersteigen.

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